Allgemeine Geschäftsbedingungen
AQUAPOOL DEUTSCHLAND · Michael Gödeke
Stand: 01.01.2009
§ 1 Umfassende und ausschließliche Geltung
1. Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mit mir geschlossenen und künftig zu schließenden Verträge, insbesondere Kauf-, Werk-, Miet-, Überlassungs-, Reparatur-, Wartungs- und Beratungsverträge, sowie für meine auf den jeweiligen Vertragsabschluß bezogenen Angebote.
2. Meine AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen meines Geschäftspartners erkenne ich nicht an, es sei denn, ich hätte ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt. Meine AGB gelten deshalb auch dann, wenn ich in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen meines Geschäftspartners dessen Auftrag ausführen.
§ 2 Schriftform
Alle Vereinbarungen, die zwischen mir und meinem Geschäftspartner zur Vertragsausführung getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 3 Angebot und Vertraulichkeit der Angebotsunterlagen
1. Meine Angebote sind freibleibend, sofern sich nicht ausdrücklich aus Angebot oder Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt.
2. Bestellungen und Aufträge meines Geschäftspartners an mich sind bindende Angebote, die ich innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Vertragsausführung annehmen kann, wenn mein Geschäftspartner nicht ausdrücklich eine kürzere Annahmefrist bestimmt.
3. An sämtlichen dem Geschäftspartner im Rahmen der Vertragsanbahnung übergebenen Unterlagen, Mustern und Produkten behalte ich mir im eigenen Namen und im Namen meiner Lieferanten alle Urheber- und Eigentumsrechte vor; sie dürfen nur mit meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden.
§ 4 Liefertermine, Teilleistungen, Verbesserungsvorbehalt
1. Liefertermine, die nicht im Rahmen eines ausdrücklich so bezeichneten sog. Fixgeschäftes schriftlich von mir bestätigt werden, sind stets unverbindlich und annähernd. Ihre Nichteinhaltung berechtigt den Geschäftspartner weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz, es sei denn, der Geschäftspartner kündigt mir diese Folgen unter schriftlicher Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen ab genannten Liefertermin an. Lieferfristen beginnen erst ab Zugang meiner Auftragsbestätigung oder meiner letzten Änderungsbestätigung zu laufen.
2. Jeder Vertragspartner ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt, solange nicht der jeweils andere Vertragspartner seine Leistung schon vollen Umfanges erbracht hat.
3. Im Interesse der ständigen Weiterentwicklung der von mir hergestellten oder vertriebenen Produkte behalten ich mir das Recht vor, Änderungen, die dem technischen Fortschritt oder der Anpassung an Vorschriften dienen, ohne Benachrichtigung des Geschäftspartners vorzunehmen, sofern jenem daraus kein objektiv erkennbarer Nachteil entsteht.
§ 5 Auslieferung und Versand, Gefahrübergang und Versicherung
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Auslieferung durch Freistellung der Ware auf meinem Betriebsgelände vereinbart.
2. Ist Anlieferung beim Geschäftspartner vereinbart, so steht die Wahl des Transportmittels in meinem Ermessen. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gehen die Transportkosten (Fracht) zu Lasten des Geschäftspartners. Ist “Frei-Haus-Lieferung” nach Weisung meines Geschäftspartners vereinbart, so berechtigt eine etwa trotzdem erfolgende Selbstabholung durch den Geschäftspartner jenen nicht, Vergütung von Fracht und Nebenkosten zu verlangen.
3. Erfolgt die Auslieferung an den Geschäftspartner nicht durch mich, meine Leute oder direkt durch meine Lieferanten, so geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges des Artikels mit dem Verlassen meines Betriebsgeländes oder des vereinbarten Freistellungsortes auf meinen Geschäftspartner über.
4. Erfolgt die Auslieferung an meinen Geschäftspartner durch meine Transportfahrzeuge oder die meiner Lieferanten, so geht die Gefahr mit Bereitstellung des Artikels auf dem Transportfahrzeug am Bestimmungsort über. Die Gefahr der sachgerechten Entladung des Artikels liegt ausschließlich beim Geschäftspartner, soweit nicht mein Lieferant sie ausdrücklich zuvor übernommen hat. Stauhilfen (Durchlegehölzer, Paßstücke, etc.) bleiben in meinem Eigentum oder dem meines Lieferanten, auch wenn ihre Abholung erst später möglich sein sollte.
5. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Geschäftspartners und auf dessen zusätzliche Rechnung abgeschlossen.
§ 6 Haftungsausschluß bei unerlaubtem Export
Von mir bezogene Artikel entsprechen allen jeweils zur Zeit ihrer Auslieferung für sie geltenden deutschen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen; zur Vermeidung von Konflikten mit etwa abweichenden ausländischen Vorschriften bedarf deshalb die Verbringung dieser Artikel in das Ausland meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung. Wird diese Zustimmung nicht eingeholt oder durch mich verweigert und der Artikel trotzdem vorübergehend oder dauernd in das Ausland verbracht, bin ich von jeglicher Gewährleistung und Haftung für den Artikel frei.
§ 7 Preise, Zahlung und Folgen des Zahlungsverzuges
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten meine Preise ohne jeden Nachlaß (kein Skonto!) in Euro oder Folgewährung ab Betriebsstätte Elmshorn einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Fracht und Versicherung; die hierauf etwa entfallenden Beträge werden gesondert berechnet.
2. Gegenüber Endverbrauchern ist in dem sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung ergebenden Preis die Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe bereits enthalten; gegenüber Unternehmern verstehen sich meine sämtlichen Preisangaben “netto”, also zuzüglich der gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungstellung.
3. Alle Preise sind ohne Abzug sofort nach Rechnungszugang beim Geschäftspartner fällig. Befindet sich der Geschäftspartner trotz Erinnerung ganz oder teilweise im Zahlungsverzug, so bin ich unbeschadet meines Rücktrittsrechts berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. dem entsprechenden Zinssatz des Nachfolgeinstituts zu fordern. Der Nachweis eines höheren Zinsschadens bleibt mir unbenommen, wobei jedoch der Rechnungsempfänger seinerseits berechtigt ist, mir einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.
4. Mein Geschäftspartner ist zur Aufrechnung gegenüber meinen Ansprüchen nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Gegenansprüchen berechtigt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Geschäftspartner nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Abnahme, Schadensersatz bei Abnahmeverzug
1. Ist Abholung der Kaufsache vereinbart, hat mein Geschäftspartner die Pflicht, die Kaufsache innerhalb von 8 Tagen nach dem ihm mitgeteilten Bereitstellungstermin an dem Bereitstellungsort abzunehmen. Bei vereinbarter Anlieferung des Kaufgegenstandes ist dieser bei Anlieferung abzunehmen.
2. Bleibt mein Geschäftspartner mit der Abnahme des Kaufgegenstandes im Rückstand, so kann ich ihm schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Ankündigung, daß ich nach fruchtlosem Fristablauf die Abnahme bzw. Auslieferung ablehnen würden und statt dessen vom Vertrag zurücktreten würden und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen würden. Der Setzung dieser Nachfrist bedarf es nicht, wenn mein Geschäftspartner ernsthaft und endgültig die Abnahme verweigert.
3. Verlange ich Schadensersatz, so beträgt dieser 25% des vereinbarten Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn ich einen höheren oder mein Geschäftspartner einen niedrigeren Schaden nachweisen kann.
§ 9 Mängelgewährleistung, Nachbesserung, Produkthaftung
1. Für meine verkauften Artikel gilt nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen die gesetzliche (derzeit 24 Monate) Gewährleistung ab Gefahrübergang gemäß §§ 459 ff. BGB. Dies gilt nicht für ausdrücklich als “gebraucht wie besehen” verkaufte Artikel; für solche Artikel beträgt die Gewährleistung 12 Monate. Für die Qualität meiner entgeltlich erbrachten Dienst- und Werkleistungen stehe ich ebenfalls im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein, hafte jedoch nicht für Schäden, die aus der Befolgung unentgeltlich oder mündlich erteilter Ratschläge oder Empfehlungen entstehen.
2. Soweit ein von mir zu vertretender Mangel einer Kaufsache vorliegt, bin ich nach meiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung trage ich alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch ergeben oder erhöhen, daß die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nach jeweils angemessener schriftlicher Fristsetzung mindestens zweimal fehl oder wird sie von mir endgültig verweigert, so ist mein Geschäftspartner nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag schriftlich zurückzutreten (Wandelung) oder angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
3. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche meines Geschäftspartners - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, soweit nicht die Schadensentstehung auf von mir zu vertretendem Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit beruht oder auf dem Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft einer Kaufsache fußt. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften einer neuen Kaufsache, die ausdrücklich in der schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten sind. Soweit meine Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung meiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt und dessen Sicherung
1. Ich behalte mir das Eigentum an den von mir verkauften Sachen bis zu deren vollständiger Bezahlung vor. Setzt der Geschäftspartner diese Vorbehaltsware dem Risiko der Vermengung mit Eigentum, Sicherungseigentum oder Pfandrechten Dritter aus, so hat er sie zuvor als mein Eigentum für Dritte sichtbar deutlich zu kennzeichnen oder die Drittgläubiger auf meinen Eigentumsvorbehalt schriftlich hinzuweisen. Bei Verstößen gilt § 8 Ziffer 3 dieser Bedingungen entsprechend.
2. Trifft der Geschäftspartner bei nur teilweiser Tilgung mehrerer offener Rechnungen keine gleichzeitige schriftliche Bestimmung, auf welche meiner Forderungen gezahlt wird, so bin ich in Abweichung von § 366 II BGB berechtigt, zu bestimmen, auf welche Schulden des Geschäftspartners ich dessen Zahlung ganz oder verhältnismäßig verrechnen.
3. Bei Zahlungsverzug des Geschäftspartners bin ich berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen und sie bestmöglich zu verwerten. Den Verwertungserlös abzüglich angemessener Verwertungskosten rechne ich gemäß vorstehender § 10, Ziff. 2 auf die Verbindlichkeiten des Geschäftspartners an. In der Rücknahme durch mir liegt kein Rücktritt vom Vertrag, solange ich dies nicht zugleich erklären.
4. Mein Geschäftspartner ist trotz meines fortbestehenden Eigentumsvorbehaltes berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Geschäftspartner mir bereits jetzt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Ansprüche gegen seinen Kunden ab; ich nehme diese Abtretung schon jetzt an. Bei Zahlungsverzug des Geschäftspartners kann ich verlangen, daß mir alle zum Einzug der abgetretenen Ansprüche erforderlichen Angaben gemacht und belegt werden und daß dem Schuldner meines Geschäftspartners diese Abtretung offengelegt wird.
5. Bei Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware steht mir das Miteigentum an der dadurch entstehenden Sache zu, und zwar im Verhältnis des Preises der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache im Zeitpunkt ihrer Fertigstellung.
§ 11 Widerrufsrecht für Privatverbraucher
1. Gemäß § 355 BGB hat ein Privatverbraucher Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen. Es wird jedem Privatverbraucher (gem. § 13 BGB) durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat.
1.1 Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen - bei schriftlicher Bekanntmachung des Widerrufsrecht bei Vertragsabschluß durch den Verkäufer - spätestens jedoch nach vier Wochen - bei Bekanntmachung des Widerrufsrecht nach Vertragsabschluß durch den Unternehmer/Verkäufer - gegenüber dem Unternehmer/Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
1.2 Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Privatverbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Privatverbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Privatverbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer/Verkäufer.
1.3 Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Privatverbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt
worden ist.
Der Widerruf ist (per Brief, Fax oder eMail) zu richten an:
AQUAPOOL DEUTSCHLAND
Michael Gödeke
Deichstraße 6
25335 Elmshorn
Fax: +49 (0)700-50600771
eMail: info@aquapool.de
2. Widerrufsfolgen
BGB § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe:
2.1 Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. Die in BGB § 286 Abs. 3 bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Privatverbrauchers.
2.2 Der Privatverbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer/Verkäufer. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Privatverbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht oder wenn der Privatverbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Privatverbraucher kostenfrei.
2.3 Der Privatverbraucher hat abweichend von BGB § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn ihr spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Privatverbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
2.4 BGB § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Privatverbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden
ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat. Soweit Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen aus dem Kaufvertrag bestehen muss der Privatverbraucher diese innerhalb von 30 Tagen nach Absendung einer Widerrufserklärung erfüllen.
2.5 Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
2.6 BGB §312d vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind Waren:
- Die nach Kundenspezifikationen angefertigt und/oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind und/oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind und/oder schnell verderben können und/oder deren Verfallsdatum überschritten wurde.
- Audio- und/oder Videoaufzeichnungen und/oder Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.
- Zeitungen, Zeitschriften und/oder Illustrierte.
- Nur zum Zeitpunkt des Kaufes gebrauchs- oder nutzfähige Waren oder Dienstleitungen.
2.7 Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Absendung ihrer Widerrufserklärung erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
ENDE der Wiederrufsbelehrung.
§ 12 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Wirksamkeit
1. Soweit mein Geschäftspartner Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gilt Hamburg als Gerichtsstand vereinbart; ich bin jedoch auch berechtigt, meinen Geschäftspartner an seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
2. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist mein Geschäftssitz Erfüllungsort.
3. Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam, unverbindlich oder nichtig sein oder werden, gilt der Vertrag im übrigen fort.

